Arbeitshilfe - Stand: 04.03.2015

Erweiterter Härteausgleich für Grenzgänger durch analoge Anwendung des § 46 Abs. 5 EStG

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Ist einem unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, der als Grenzgänger bei einem Arbeitgeber im Ausland beschäftigt ist, aus Gründen der Gleichbehandlung unter analoger Anwendung des § 46 Abs. 5 EStG 2010 ein Härteausgleich zu gewähren?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
IAAAE-64170