Erziehungsrenten mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Abgrenzung zu nicht steuerbaren Schadensersatzrenten oder Unterhaltsrenten
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Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Abgrenzung zu nicht steuerbaren Schadensersatzrenten oder Unterhaltsrenten
Beim BVerfG ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
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Fundstelle(n):
CAAAE-64133