Arbeitshilfe - Stand: 14.10.2015

Verhältnismäßigkeit einer Antidumpingzollverordnung bei feststehendem Ursprung (hier: Ursprungsland Malaysia)?

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Erhebung von Antidumpingzoll auf die Einfuhr von Schrauben mit Ursprung in Malaysia, Versendungsland ebenfalls Malaysia.

Ist Art. 1 VO (EU) Nr. 723/2011 mit den gemeinschaftlichen Grundrechten der Unternehmensfreiheit, der Freiheit der Berufsausübung und dem Diskriminierungsverbot i.V.m. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar, soweit er eine Anwendung des Antidumpingzolls auch auf solche Erzeugnisse vorsieht, die ihren Ursprung in Malaysia haben und von Malaysia in die EU eingeführt werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
RAAAE-64128