Überprüfung der Echtheit der Ursprungszeugnisse Form A
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Nacherhebung des bei der Einfuhr aus Bangladesch aufgrund des gewährten Präferenzzollsatzes nicht erhobenen Zollbetrags. (Überprüfung der Echtheit der Ursprungszeugnisse Form A).
Durfte die Zollbehörde zur Vermeidung der Verjährung vorsorglich den Zoll nacherheben, um das Ergebnis eines Nachprüfungsverfahrens bezüglich zur Überprüfung gestellter Ursprungszeugnisse abwarten zu können?
Wurden die Widerrufsschreiben von der unzuständigen Stelle im Drittland erstellt?
Trägt der Einführer die Beweislast dafür, dass die Behörden des Drittlands an der Ausstellung der Ursprungszeugnisse beteiligt waren, insbes. wenn förmliche Nachprüfungsersuchen an das Drittland bezüglich maßgeblicher Ursprungszeugnisse unterblieben?
Ist das Vertrauen der Einführerin auf die Echtheit der Ursprungszeugnisse schützenswert?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
DAAAE-64124