Markus Rotter, Tilo Welz, Lutz Lammers
Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2014
ISBN der Online-Version: 978-3-482-77371-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65111-3
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Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)
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Art. 8 | Article
8 |
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und
Luftfahrt | Shipping,
Inland Waterways Transport and Air Transport |
(1) Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im
internationalen Verkehr können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in
dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens
befindet. | (1) Profits from the operation of
ships or aircraft in international traffic shall be taxable only in the
Contracting State in which the place of effective management of the enterprise
is situated. |
(2) Gewinne aus dem
Betrieb von Schiffen, die der Binnenschifffahrt dienen, können nur in dem
Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen
Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. | (2) Profits from the operation of boats engaged in inland
waterways transport shall be taxable only in the Contracting State in which the
place of effective management of the enterprise is situated. |
(3) Im Sinne dieses Artikels umfassen Gewinne aus dem
Betrieb von Seeschiffen, Luftfahrzeugen und Binnenschiffen auch die Einkünfte
aus 1. der gelegentlichen Vercharterung von leeren Seeschiffen, ... |