Markus Rotter, Tilo Welz, Lutz Lammers

Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen

1. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77371-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65111-3

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Kommentar zur Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)


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Art. 8
Article 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt
Shipping, Inland Waterways Transport and Air Transport
(1) Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.
(1) Profits from the operation of ships or aircraft in international traffic shall be taxable only in the Contracting State in which the place of effective management of the enterprise is situated.
(2) Gewinne aus dem Betrieb von Schiffen, die der Binnenschifffahrt dienen, können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.
(2) Profits from the operation of boats engaged in inland waterways transport shall be taxable only in the Contracting State in which the place of effective management of the enterprise is situated.
(3) Im Sinne dieses Artikels umfassen Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen, Luftfahrzeugen und Binnenschiffen auch die Einkünfte aus
1. der gelegentlichen Vercharterung von leeren Seeschiffen, ...