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BFH 12.09.2002 IV R 28/01 IV R 29/01

Einkommensteuer; | Abfindung weichender Erben durch den Verpächter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 14a Abs. 4 EStG)

Wie der entschieden hat, steht der Steuerbefreiung von Abfindungen weichender Erben weder die Verpachtung des luf Betriebs an den künftigen Hoferben noch die Erklärung der Betriebsaufgabe durch den Abfindenden entgegen. Als agrarpolitische Lenkungsnorm setzt § 14a Abs. 4 EStG weder voraus, dass der von Abfindungslasten befreite Hof im Zeitpunkt der Übertragung auf den Erben beim Übertragenden noch Einkünfte aus LuF vermittelt, noch dass ein Buchwertübergang gem. § 6 Abs. 3 EStG (früher § 7 Abs. 1 EStDV) möglich ist.

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