Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 25 Erlöse
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 18 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen oder Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über ältere Fassungen sowie über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte künftige Regelungen enthalten Rz 124 f.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Erlöse und (andere) Erträge
1Der Anwendungsbereich von IAS 18 erschließt sich dem deutschen Anwender aus der Überschrift nicht eindeutig. Die amtliche Übersetzung wählte bis November 2008 die Überschrift „Erträge”, änderte dies dann in „Umsatzerlöse”. Der erste Begriff war zu weit gefasst, da IAS 18 z. B. nicht Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen oder Wertberichtigungen oder dem Abgang von Sachanlagen behandelt. Der zweite Begriff ist zu eng gefasst, da IAS 18 z. B. auch Erträge aus Zinsen und Dividenden behandelt.
IAS 18.7 definiert Umsatzerlöse als „aus der gewöhnlichen Tätigkeit eines Unternehmens resultierenden Bruttozufluss wirtschaftlichen Nutzens”.
Diese Definition ist enger als der handelsrechtliche Begriff des Ertrages ( § 275 HGB), da sie Er...