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IWB Nr. 9 vom Seite 326

Kommissionsvorschlag für die europäische Einpersonengesellschaft

[i]Richtlinienvorschlag COM(2014) 212 final über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter unter http://bit.ly/1my3KqADie EU-Kommission hat am den finalen Vorschlag für eine Richtline vorgelegt, welche die Gründung und Tätigkeit einer neuen Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung (sog. Societas Unius Personae – SUP) EU-weit vereinheitlichen soll. Damit soll für kleine und mittlere Unternehmen eine grenzüberschreitende Tätigkeit, insbesondere durch die Gründung von Tochtergesellschaften in anderen EU-Mitgliedstaaten, vereinfacht werden.

Das Mindestgründungskapital soll 1 € betragen. Satzungs- und Verwaltungssitz sollen [i]Symbolisches Mindestkapital und schnelle Gründungsich in unterschiedlichen Staaten befinden dürfen. Die Gründung soll online möglich sein, wenn eine EU-einheitliche Satzungsvorlage (Standardformular) benutzt wird. Das Grundkonzept sieht neben dem Alleingesellschafter nur ein Leitungsorgan (ein oder mehrere Geschäftsführer) vor. Die Online-Registrierung soll binnen drei Arbeitstagen eingetragen sein.

[i]Nicht zwingend eine neue Kapitalgesellschaft sui generisAnders als beim Statut für eine Europäischen Privatgesellschaft (SPE) soll die SUP nur eine Teilharmonisierung bewirken – für einzelne Regelungsbereiche wird weiterhin das nationale Recht gelten (etwa für Fragen der Registrierung oder der Arbeitnehmermitbestimmung). Es han...

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