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FG Düsseldorf 28.11.2013 16 K 2513/12 G, IWB 9/2014 S. 322

FG Düsseldorf | Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 AStG als Teil des Gewerbeertrags

(1) Der Hinzurechnungsbetrag gem. § 10 Abs. 1 AStG ist Teil des für die Gewerbesteuer maßgebenden Gewerbeertrags. (2) Der Gewerbeertrag ist nicht nach § 9 Nr. 3, 7 und 8 GewStG um den Hinzurechnungsbetrag zu kürzen.

S. 323Hinweis:

Im Streitfall hatte die Klin. geltend gemacht, dass der Hinzurechnungsbetrag (aus Zinsen und Währungsdifferenzen einer Tochtergesellschaft mit Sitz in Singapur) nach § 9 Nr. 3 GewStG zu kürzen sei. Das Gericht lehnt dies mit Hinweis auf den eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ab, der eine „nicht im Inland belegene Betriebsstätte“ voraussetzt. Die [i]Gewerbesteuerliche Erfassung des Hinzurechnungsbetrags für niedriger besteuerte Beteiligungseinkünfte ist zulässig Befürworter einer entsprechenden Anwendung des § 9 Nr. 3 GewStG auf niedrigbesteuerte Einkünfte einer ausländischen Zwischengesellschaft (vgl. Rödder, IStR 2009 S. 873 ff.; Gosch in: Blümich, EStG, KStG, GewStG, Loseblattkommentar [Stand Oktober 2013], § 9 GewStG, Rn. 221a) verwei...

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