Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH | Anwendung der Diskriminierungsklausel im DBA USA auf den alten § 8a KStG
(1) Gewährt eine nicht zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigte (ausländische) Kapitalgesellschaft ihrer unbeschränkt steuerpflichtigen (inländischen) Schwester-Kapitalgesellschaft ein Darlehen, werden die dafür gezahlten Zinsen nur dann nach § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit Satz 2 KStG 1999 a. F. in verdeckte Gewinnausschüttungen umqualifiziert, wenn auch die (gemeinsame) Muttergesellschaft nicht zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigt ist (Klarstellung zu NWB ZAAAD-57531; entgegen NWB CAAAA-88115, Tz. 19). (2) § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit Satz 2 KStG 1999 a. F. ist nicht mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 4 DBA USA vereinbar.
Der [i]Anwendung von § 8a KStG 1999 in Drittstaatenfällen ist und bleibt unzulässig BFH hatte bereits mit Urteil vom entschieden, dass di...