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FG Niedersachsen 12.2.2014 4 K 65/13, BBK 10/2014 S. 457

Bilanzierung | FG billigt Rücklagenbildung nach EStR bei nachträglicher Inanspruchnahme von Investitionszuschüssen

Ein bilanzierender Unternehmer kann öffentliche Investitionszuschüsse, die er erst im Folgejahr verwenden will, in eine steuerfreie Rücklage einstellen. Im Folgejahr ist dann die Rücklage auf das hergestellte Wirtschaftsgut zu übertragen, so dass sich die AfA mindert.

Hinweis:

Bei [i]Wahlrecht des UnternehmersInvestitionszuschüssen hat der Unternehmer ein Wahlrecht :

  • Er kann den Zuschuss als Betriebseinnahme erfassen (und versteuern) und braucht dafür im Gegenzug die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht um den Zuschuss zu kürzen. Er kann also die AfA ungekürzt in Anspruch nehmen.

  • Alternativ kann er den Zuschuss erfolgsneutral erfassen und dafür die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um den Zuschuss kürzen; d. h. seine AfA mindert sich.

Im [i]Einstellung in Rücklage Streitfall entschied sich der Kläger...

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