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Die Üblichkeit bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen
Betriebsveranstaltungen [i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 472 bewegen sich im Spannungsfeld betrieblicher Interessen und Incentive für die Mitarbeiter. Es ist nicht immer leicht zu trennen, wo der Betriebsausgabenabzug aufhört und steuerpflichtiger Arbeitslohn anfängt. Zu einigen Detailfragen hierbei hat der BFH jüngst Stellung genommen, die es in den Gesamtkontext einzuordnen gilt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Begriff und Üblichkeit
[i]Betriebsausgabe oder ArbeitslohnBeim steuerlichen Begriff der „Betriebsveranstaltung“ handelt es sich um Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offensteht, z. B. Betriebsausflüge, Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern. Soweit an den Feiern ausschließlich Arbeitnehmer teilnehmen, sind die Kosten dafür Betriebsausgaben im weit überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, so dass eine Kürzung des Abzugs nicht erforderlich ist.
Steuerlich gelten als Betriebsveranstaltung auch Feiern, die lediglich eine einzelne Organisationseinheit oder Abteilung eines Betriebs durchführt und deren Teilnahme allen Arbeitnehmern dieser Einheit offensteht.
[i]Kriterien Andere Veranstaltungsform...