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BGH 02.04.2014 VIII ZR 231/13, NWB 20/2014 S. 1487

Mietrecht | Wirksamkeit einer Mieterhöhung durch Hausverwaltung

Für die Wirksamkeit einer Mieterhöhung durch eine bevollmächtigte Hausverwaltung ist es nicht erforderlich, dass diese die Stellvertretung ausdrücklich offenlegt. Im entschiedenen Fall verlangte die von der klagenden Vermieterin beauftragte Hausverwaltung von den beklagten Mietern die [i]infoCenter „Mietvertrag“ NWB JAAAB-22944 Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Sie teilte dabei nicht ausdrücklich mit, dass sie für die Klägerin handelte. In dem Mieterhöhungsverlangen heißt es: „Gemäß § 558 BGB kann der Vermieter die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen (…). Wir bitten deshalb um Zustimmung (…)“. Die Beklagten sind der Auffassung, es liege kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vor. Dem ist der BGH nicht gefolgt. Die Klägerin hat durch das Schreiben ihrer Hausverwaltung ein wirksames Mieterhöhung...

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