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BFH 12.09.2002 IV R 66/00

Einkommensteuer; | Gewinnrealisierungszeitpunkt bei Grundstücksveräußerung und -entnahme (§ 4 EStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Veräußerung geht einer hinsichtlich der Gewinnrealisierung nur gleichgestellten Entnahme vor. Jedenfalls kann ein bilanziertes Grundstück nach der Veräußerung dann nicht mehr rückwirkend zum vorletzten Bilanzstichtag durch Entnahme ausgebucht werden, wenn diese Bilanz erst nach der Veräußerung des Grundstücks aufgestellt wird (Bestätigung des , BStBl 1981 II S. 731). (2) Beim Verkauf eines zum BV des luf Betriebs gehörenden Grundstücks ist der Gewinn regelmäßig dann realisiert und deshalb die Kaufpreisforderung in voller Höhe zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind. (3) Ein unwiderruflicher Verzicht auf die Nutzungswertbesteuerung gem. § 52 Abs. 15 Satz 4 EStG a. F. war...

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