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BVerfG 01.04.2014 2 BvL 2/09, NWB 20/2014 S. 1483

Körperschaftsteuer | Entfallen eines Verlustvortrags nach sog. Mantelkauf – Unzulässige Richtervorlage

Mit Beschluss vom hat der Zweite Senat des BVerfG die Unzulässigkeit einer Richtervorlage des BFH festgestellt. Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle betrifft eine Übergangsvorschrift aus dem KStG, die den zeitlichen Anwendungsbereich einer im Jahr 1997 verschärften Regelung zur Verhinderung des sog. Mantelkaufs definiert. Der BFH war der Auffassung, dass die in der Übergangsvorschrift enthaltene Stichtagsregelung nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sei. Der Vorlagebeschluss entspricht jedoch nicht den Begründungsanforderungen zur Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm; er setzt sich nicht ausreichend mit den in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinander.

Anmerkung:

Die Klägerin des Ausgangsverfahrens ist eine GmbH. Einen auf das...

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