Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert die Darstellung des Absendevorgangs und die Vorlage des Postausgangsbuchs
Leitsatz
1. Beantragt ein Stpfl. die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand damit, dass ein bei der Behörde nicht eingegangener Schriftsatz
von ihm rechtzeitig abgesendet worden sei, so muss er innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist den Absendevorgang vollständig
dargestellen.
2. Die bloße Vorlage des Postausgangsbuchs ist nicht ausreichend. Es muss im Einzelnen genau geschildert werden, welche Person
zu welcher Zeit (Tag, Uhrzeit) in welcher Weise (Einwurf in einen bestimmten Briefkasten oder Abgabe bei einem bestimmten
Postamt) den Brief, in dem sich das betreffende Schriftstück befunden haben soll, zur Post gegeben hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2014 S. 209 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 22/2014 S. 1629 AAAAE-63286
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