Auszahlung eines nach Erteilung der Restschuldbefreiung entstandenen Einkommensteuererstattungsanspruch bei noch andauerndem
Insolvenzverfahren an den Insolvenzschuldner
Leitsatz
1. Ein nicht von der Abtretungserklärung gem. § 287 Abs. 2 InsO erfasster Einkommensteuererstattungsanspruch, der nach Erteilung
der Restschuldbefreiung entstanden ist, gehört als sog. Neuerwerb bei noch andauerndem Insolvenzverfahren nicht zur Insolvenzmasse,
sondern zum insolvenzfreien Vermögen des Insolvenzschuldners und ist daher an den Insolvenzschuldner auszuzahlen.
2. Über die Frage, ob ein Einkommensteuererstattungsanspruch zur Insolvenzmasse gehört und an den Insolvenzverwalter auszukehren
ist oder ob er insolvenzfrei ist und demnach an den Insolvenzschuldner auszuzahlen ist, ist durch Abrechnungsbescheid zu entscheiden.
Fundstelle(n): WAAAE-63283
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 29.01.2014 - 3 K 185/13
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