Neues von der EU ...
… Bilanzrechtsreform
Seit Mitte der Achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts stellen die Vierte und Siebte EG-Richtlinie – Richtlinie 78/660/EWG (Bilanzrichtlinie) und Richtlinie 83/349/EWG (Konzernbilanzrichtlinie) – zentrale Eckpfeiler der derzeitigen handelsrechtlichen Rechnungslegung dar. Zwar erfolgten seit der Umsetzung der Richtlinien durch das BiRiLiG zahlreiche kleinere oder größere Reformen des HGB, Grundlage für die nationale Rechnungslegung blieben aber unverändert die Grundsätze der beiden vorgenannten Richtlinien. Mit der seit Sommer 2013 vorliegenden EU-Rechnungslegungsrichtlinie werden nunmehr die beiden einzelnen Richtlinien in eine gemeinsame Richtlinie zusammengefasst. Zwirner stellt ab S. 315 den Entwurf zur Zusammenfassung und Überarbeitung der Bilanz- und Konzernbilanzrichtlinie dar.
… Beschlüsse zur Abschlussprüfung
Nach dem Grünbuch „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise“ vom und den beiden Regulierungsentwürfen der EU-Kommission vom hat das Europäische Parlament am die EU-Prüferreform beschlossen. Neben einer Aktualisierung der Achten EG-Richtlinie („EU-Abschlussprüferrichtlinie“) für alle prüfungspflichtigen EU-Unternehmen wird eine Verordnung für die Prüfung von Unternehmen des öffentlichen Interesses als „lex specialis“ erlassen. Velte gibt ab S. 324 eine erste Bestandsaufnahme der wesentlichen Regulierungsinhalte, die in einer Gesamtschau zu einer verstärkten Kooperation zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer führen sollen.
Rechnungen im Umsatzsteuerrecht
Die Ausstellung von Rechnungen ist grundsätzlich mit umfangreichen formalen Anforderungen verbunden. Mit dem im letzten Jahr verabschiedeten AmtshilfeRLUmsG wurde eine Vielzahl an kleineren Neuerungen bezüglich der Ausstellung von Rechnungen in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen. In der Praxis haben die Neuregelungen den Unternehmen zum Teil größere Sorgen und Schwierigkeiten bereitet als erwartet, weshalb die Finanzverwaltung mit dem am veröffentlichen BMF-Schreiben zu den wichtigsten Praxisfragen Stellung genommen hat. Herzing stellt ab S. 336 die Änderungen des Gesetzgebers und die Ausführungen der Finanzverwaltung in den Kontext der zugrunde liegenden Regelung.
Nach dem BFH-Urteil vom - V R 28/13 NWB TAAAE-61356 kann zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung in der Rechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden, ohne dass diese Unterlagen der Rechnung beigefügt sein müssen. Dieses aktuelle Urteil steht im Mittelpunkt der Ausführungen von Seifert ab S. 342 in der Rubrik „Aktuell beraten“.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 9/2014 Seite 1
NAAAE-63273