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Umsatzsteuer | Organschaft in der Insolvenz
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Zusammenfassung mehrerer Personen zu einem Unternehmen durch die umsatzsteuerrechtliche Organschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortbesteht. Dies gilt gleichermaßen für die Insolvenzeröffnung beim Organträger wie auch bei der Organgesellschaft (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG; § 69 FGO; § 27, § 38, § 55 Abs. 1, §§ 270 ff. InsO; Art. 11 Abs. 1 MwStSystRL).
Das Insolvenzrecht enthält bislang keine Regelungen, die im Fall einer Konzerninsolvenz ein einheitliches Insolvenzverfahren für mehrere Konzerngesellschaften ermöglichen. Daher können Ansprüche, die zwischen den Konzerngesellschaften bestehen, die umsatzsteuerrechtlich einem Organkreis angehören, im Insolvenzfall nur nach den allgemeinen insolvenzrechtlichen Regelungen geltend gemacht werden. Dieser insolvenzrechtl...