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Inhaltliche Konkretisierung einer Pensionszusage gem. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG
Die Bemessungsgrundlagen für die Versorgungsleistungen sind gem. rkr. ,F (EFG 2014 S. 523) in der Versorgungszusage gem. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG so genau anzugeben, dass die Höhe der Altersrente, der Invalidenrente und der Hinterbliebenenversorgung eindeutig bestimmbar ist.