Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
(Erfolgsabhängige) Anwaltskosten im Passivprozess
I. Sachverhalt
Wegen Schadens aus angeblicher schuldhafter Vertragsverletzung wird U von K Ende 01 auf 1,0 Mio USD verklagt. Die Höhe des Schadens ist unstrittig, fraglich ist aber, ob U schuldhaft gehandelt hat.
Mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt U unverzüglich ein spezialisiertes Anwaltsbüro. Vereinbart wird (nach ausländischem Recht) ein ausschließlich erfolgsabhängiges Honorar. Danach erhält das Anwaltsbüro
bei Verurteilung des U zu Schadenersatz kein Honorar,
bei Nichtverurteilung ein Honorar von 0,2 Mio USD.
Die eigene Rechtsabteilung der U hält ebenso wie das Anwaltsbüro eine Nichtverurteilung für überwiegend wahrscheinlich. Die Anwälte beginnen mit ihren Arbeiten erst im Januar 02.
II. Fragestellung
Welche Rückstellungsansätze sind für die Klage und für die Anwaltskosten geboten?
III. Lösungshinweise
1. Isolierte Betrachtung
1.1 Rückstellung wegen Schadenersatz
Bei isolierter Beurteilung von (1) Schadenersatz und (2) Anwaltskosten gilt für den ersten Punkt: Eine Rückstellung dürfte gem. IAS 37.23 i. V. mit IAS 37.14(a) nur angesetzt werden, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich (more likely than not) wäre, ...