Praxis-Leitfaden Lohn und Gehalt 2014
2. Aufl. 2014
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XII. Grundlage für die Bruttolohnabrechnung
Für die richtige Berechnung des Lohnsteuerabzuges und des Abzuges der Sozialversicherungsbeiträge ist die Grundlage, das sog. Gesamt-Brutto. Es ist gleichzeitig die Bemessungsgrundlage für die Lohnabzüge.
Beim Arbeitslohn handelt es sich um Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Im § 19 EStG heißt es dazu: „Zu den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit gehören Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.”
[i]Einkünfte gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStGIn diesem Zusammenhang ist die gesetzliche Definition von Einnahmen in den Blick zu nehmen. § 8 Abs. 1 des EStG führt dazu aus: „Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen, und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG zufließen.“ Unter Nr. 4 dieses Paragraphen sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit genannt. In der Lohn- und Gehaltsabrechnung sprechen wir von den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit.
1. Arbeitszeit – die Basis der Abrechnung
Bei einigen Entlohnungen ist die Ermittlung des Gesamt-Brutto unproblematisch. Zu diesen Entlohnungen zählen die vertraglich fest vereinb...