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Geldwerter Vorteil bei Firmenwagen-Überlassung
Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls durch die Tatsacheninstanz
Die Gestellung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung ist zwar ein oftmals personalwirtschaftlich sehr beliebtes Vergütungsinstrument, ebenso häufig jedoch auch Streitpunkt vor allem in Lohnsteuer-Außenprüfungen. Besonderes Konfliktpotential bergen dabei Fälle von – nicht selten auch kapitalbeteiligten – GmbH-Geschäftsführern. Die unternehmensleitende Position erschwert hier etwa die Beurteilung von Vereinbarungen, die zwischen Gesellschaft und Steuerpflichtigem geschlossen wurden. Die Streitfälle drehen sich vielfach um Fahrzeuge der Ober-, Luxus- oder Sportwagenklasse, die zu hohen (lohn-)steuerlichen Wertansätzen führen. Dies vergegenwärtigt auch ein aktuelles Urteil des BFH, in dem die Gesamtwürdigung der Umstände des konkreten Falls letztlich zur Annahme der Überlassung des Dienstwagens auch zur Privatnutzung führte.
Firmenwagen eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Gestritten wurde um den Ansatz eines geldwerten Vorteils für die Jahre 2006 bis 2010 wegen Privatnutzung eines Firmenwagens. Der verheiratete Kläger ist neben einem weiteren Gesellschafter zur Hälfte am Stammkapital einer am gegründeten GmbH beteiligt. Beide Gesellschafter sind zudem ...