OFD Niedersachsen - S 2150a - 71 - St 282

Richtsätze für das Betriebseinkommen aus normaler landwirtschaftlicher Nutzung im Wirtschaftsjahr 2012/2013 für Niedersachsen

1. Klasseneinteilung

Aufgrund neuer EU-Vorgaben sind in der Agrarstrukturerhebung 2010 und ab dem Wirtschaftsjahr 2010/11 im Testbetriebsnetz Änderungen bei der Klassifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe erfolgt. So wurden auch die bisher verwendeten Standarddeckungsbeiträge (SDB) als Kriterium zur Einteilung der Betriebe nach ihrer wirtschaftlichen Ausrichtung (Betriebsform) durch Standard-Outputs (SO) ersetzt.

Der SO eines landwirtschaftlichen (pflanzlichen oder tierischen) Erzeugnisses ist der durchschnittliche Geldwert der landwirtschaftlichen Erzeugung zu Ab-Hof-Preisen einschließlich Verkäufe, interne Verwendung, Eigenverbrauch und Bestandsveränderungen, einschließlich des Wertes sowohl der Hauptals auch etwaiger Nebenerzeugnisse, ohne Direktzahlungen, Mehrwertsteuer und produktspezifische Steuern.

Somit sind die Standard-Outputs definiert als geldwerte Bruttomarktleistung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Zur Vermeidung atypischer Schwankungen wird auch bei der Klassifikation mit Standard-Output mit 5-jährigen Durchschnittswerten gerechnet.

Wie bislang gilt weiterhin die 2/3-Grenze – nun allerdings als Anteil am Gesamt-SO – zur Abgrenzung der Klassen:

Ackerbau-

(z. B. Getreide, Raps, Eiweiß, Hackfrucht, Gemüse, Stilllegung),

Futterbau-

(z. B. Milchkühe, Färsen, Rinder, Schafe) sowie

Veredelungsbetriebe

(z. B. Schweinehaltung, Geflügelhaltung, sonstige Veredelung)

sind sog. „spezialisierte Betriebe”, bei denen die entsprechenden Produktionszweige mehr als zwei Drittel des gesamten SO ausmachen.

Bei den Verbundbetrieben wird das Zwei-Drittel-Kriterium von keinem Produktionszweig erreicht.

Da die zur Berechnung des SO benötigten Angaben in Schätzungsfällen in der Regel nicht vorliegen, ist die Klasseneinordnung in diesen Fällen nach Aktenlage vorzunehmen. Bei einer Konkurrenzsituation zwischen verschiedenen Klassen ist der höhere Betrag maßgebend.

Durch die Änderung der Eingruppierungssystematik sind insbesondere die Betriebsgruppen Ackerbau, Veredelung und Verbund nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Unter dem Bereich „Veranlagung_LuF_OFD” steht für die Richtsatzschätzung die Vorlage „Anlage ESt 13/06” (künftige Bezeichnung: „Gewinnschaetzung_LuF”) zur Verfügung.

2. Schätzungspraxis

Nach Prüfungsfeststellungen des Niedersächsischen Landesrechnungshofes (LRH) für die WJ 2004/05 bis 2006/07 werden in den geprüften niedersächsischen Finanzämter nur ca. 10 v. H. der Schätzungsfälle unter Verwendung der Richtsätze dieser Karteikarte veranlagt.

Nach den Berechnungen des LRH führen andere Schätzungsmethoden in der Regel jedoch zu einem zu niedrigen Schätzungsergebnis.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass bei Gewinnschätzungen im Falle einer Abweichung von den Richtsätzen wegen betrieblicher Besonderheiten die Gründe hierfür aktenkundig zu machen sind [s. ESt-Kartei (LuF) zu § 13 EStG, Karteikarte Nr. 4.1, Tz. 1.1 letzter Absatz].

Die Schätzungspraxis des Landes Niedersachsen unter Verwendung der hier bezeichneten Richtsätze wurde bereits wiederholt durch den Bundesfinanzhof bestätigt, z. B.:


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Eine „freie” Schätzung außerhalb dieses Rahmens birgt in deutlich höherem Maße die Gefahr in sich, in einem Rechtsstreit zu unterliegen.

Ferner weise ich darauf hin, dass eine vollständige Erfüllung der steuerlichen Erklärungspflichten – was ebenso die Erfüllung der jeweiligen Aufzeichnungspflichten umfasst – auch nach Durchführung einer Schätzungsveranlagung für den betroffenen Zeitraum mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden sollte [vgl. ESt-Kartei (LuF) zu § 13 EStG, Karteikarte Nr. 4.1, Tz. 4]. Das Hinnehmen eines Mitwirkungsmangels des Steuerpflichtigen durch das Finanzamt kann zu „Dauerschätzungsfällen” und Nachahmungseffekten seitens anderer Steuerpflichtiger führen („Mundpropaganda”, „Stammtischgerede”, Internetforen).

3. Standard-Output (SO) je Einheit Durchschnitt der WJ 2005/06–2010/11

nach der EU-Typologie


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Merkmal
Einheit
Braunschweig
Hannover
Lüneburg
Weser-Ems
Weichweizen und Spelz
ha
1.386
1.391
1.238
1.198
Hartweizen
ha
1.002
1.002
1.002
1.002
Roggen
ha
879
806
778
721
Gerste
ha
1.056
972
864
855
Hafer
ha
742
693
631
589
Körnermais
ha
1.443
1.469
1.460
1.406
sonst. Getreide z. Körnergewinn.
ha
999
941
886
886
Eiweißpfl. z. Körnergewinnung
ha
572
562
537
567
Kartoffeln (einschl. Früh-/Pflanzk.)
ha
6.985
7.134
6.337
6.378
Zuckerrüben (ohne Saatgut)
ha
1.870
1.950
1.852
1.861
Futterhackfrüchte (ohne Saatgut)
ha
1.064
1.084
1.057
1.062
Ackerwiesen und -weiden
ha
590
598
602
609
Grünmais (Silagemais)
ha
1.219
1.158
1.107
1.096
Sonstige Futterpflanzen
ha
590
569
539
541
Raps und Rübsen
ha
1.281
1.304
1.198
1.212
Obstanlagen
ha
11.955
11.955
11.955
11.955
Gemüse, Melonen, Erdbeeren im Freiland o. u. flachen Abdeckungen
ha
16.394
16.394
16.394
16.394
Blumen und Zierpflanzen im Freiland o. u. flachen Abdeckungen
ha
65.897
65.897
65.897
65.897
Blumen und Zierpflanzen unter Glas
ha
639.201
639.201
639.201
639.201
Einhufer
Tierplatz/Jahr
504
504
504
504
Rinder unter 1 Jahr
Tierplatz/Jahr
497
497
497
493
Männliche Rinder 1 – 2 Jahre
Tierplatz/Jahr
799
799
799
796
Weibliche Rinder 1 – 2 Jahre
Tierplatz/Jahr
344
344
344
340
Männliche Rinder 2 Jahre u. älter
Tierplatz/Jahr
610
610
610
606
Färsen 2 Jahre und älter
Tierplatz/Jahr
344
344
344
340
Milchkühe
Tierplatz/Jahr
2.199
2.306
2.062
2.205
Sonstige Kühe
Tierplatz/Jahr
264
264
264
264
Schafe
Tierplatz/Jahr
96
96
96
96
Ziegen jeden Alters
Tierplatz/Jahr
91
91
91
91
Ferkel unter 20 kg LG
Tierplatz/Jahr
239
234
233
243
Zuchtsauen, 50 kg und mehr
Tierplatz/Jahr
863
863
863
863
Sonstige Schweine
Tierplatz/Jahr
239
234
233
243
Masthähnchen und -hühnchen
100 Tierpl./J.
931
931
931
931
Legehennen
100 Tierpl./J.
1.887
1.887
1.887
1.887
Sonstiges Geflügel
100 Tierpl./J.
4.067
4.067
4.067
4.067

4. Betriebseinkommen je ha der maßgebenden LN in EUR

(Regionaleinteilung der FA’s s. Tz. 6)


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EUR
I.
 
Futterbaubetriebe
 
 
a)
Braunschweig
1.676
 
b)
Hannover
1.526
 
c)
Lüneburg
1.689
 
d)
Weser-Ems
1.775
II.
 
Veredelung
 
 
a)
Braunschweig
1.763
 
b)
Hannover
1.763
 
c)
Lüneburg
2.412
 
d)
Weser-Ems
2.188
III.
 
Ackerbau
 
 
a)
Braunschweig
1.608
 
b)
Hannover
1.715
 
c)
Lüneburg
1.543
 
d)
Weser-Ems
2.250
IV.
 
Verbund
 
 
a)
Braunschweig
1.275
 
b)
Hannover
1.685
 
c)
Lüneburg
1.430
 
d)
Weser-Ems
2.050
V.
 
Sondernutzungen
 
 
a – d)
Obstanbau
17.438
 
a – d)
Spargelanbau
18.600

5. Beispiel:

Ein Landwirt in Lüneburg baut im WJ 2012/2013 auf 12 ha Roggen und auf 10 ha Kartoffeln an. Zusätzlich besitzt er 10 Tierplätze für Rindvieh unter 1 Jahr, 3 für Zuchtschweine, 10 für Ferkel (bis etwa 20 kg) und 25 für Mastschweine.


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Klasse
Merkmal
ha/Tierplatz
SO in EUR/ha od. Tierplatz
SO pro Merkmal
jeweiliger Anteil an Summe
 
Ackerbau
Roggen
12
778
9.336
10,56 %
 
Kartoffeln
10
6.337
63.370
71,67 %
 
Futterbau
Rinder (<1 J.)
10
497
4.970
5,62 %
 
Veredlung
Zuchtsauen
3
863
2.589
2,93 %
 
Ferkel
10
233
2.330
2,64 %
 
sonstige Schweine
25
233
5.825
6,59 %
 
 
 
 
Summe
88.420
100,00 %

Der Anteil des Ackerbaus an der Summe der SO pro Merkmal beträgt:

10,56 % + 71,67 % = 82,23 %, er ist also größer als 2/3 des gesamten Betriebs-SO. Der Betrieb ist dem Ackerbau zuzurechnen. Zur Berechnung des Betriebseinkommens aus normaler landwirtschaftlicher Nutzung ist ein Richtsatz in Höhe von 1.543,00 EUR je ha der maßgebenden landwirtschaftlichen Nutzung anzusetzen.

Betriebseinkommen aus normaler landwirtschaftlicher Nutzung:

1.543,00 EUR × 22 ha = 33.950,00 EUR.

6.  Regionaleinteilung der Testbetriebe durch die LWK

ehemalige Regierungsbezirke in Nds. und zugehörige FA’s (mit LuF-Veranlagung)


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Braunschweig
12
Bad Gandersheim
13
Braunschweig-Altewiekring
19
Gifhorn
21
Goslar
20
Göttingen
28
Helmstedt
29
Herzberg am Harz
35
Northeim
38
Peine
51
Wolfenbüttel
Weser-Ems
54
Aurich
55
Bad Bentheim
56
Cloppenburg
57
Delmenhorst
58
Emden
60
Leer (Ostfriesland)
61
Lingen (Ems)
62
Norden
63
Nordenham
64
Oldenburg (Oldb)
63
Nordenham
65
Osnabrück-Land
53
Papenburg
67
Quakenbrück
68
Vechta
49
Wesermünde
69
Westerstede
70
Wilhelmshaven
71
Wittmund
Lüneburg
15
Buchholz i. d. N.
17
Celle
18
Cuxhaven
32
Lüchow
33
Lüneburg
36
Osterholz-Scharmbeck
40
Rotenburg (Wümme)
41
Soltau
43
Stade
47
Uelzen
48
Verden (Aller)
50
Winsen (Luhe)
52
Zeven
Hannover
11
Alfeld (Leine)
16
Burgdorf
22
Hameln
23
Hannover-Land I (u ASt Springe)
27
Hannover-Land II
30
Hildesheim
31
Holzminden
34
Nienburg/Weser
44
Stadthagen
45
Sulingen
46
Syke

OFD Niedersachsen v. - S 2150a - 71 - St 282

Fundstelle(n):
ESt-Kartei (LuF) NI EStG § 13 Karte 4.2j - LuF 514 -
QAAAE-63045