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Brauchen Podologen für die Steuerfreiheit ihrer Leistungen eine Verordnung?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-62377 Mit Urteil vom - 4 K 75/12 NWB AAAAE-60039 hat das FG Schleswig-Holstein entschieden, dass für die Steuerfreiheit podologischer Behandlungen nicht zwingend eine ärztliche Verordnung notwendig ist. Die Entscheidung widerspricht eindeutig dem (BStBl 2012 I S. 682) und Abschn. 4.14.1 Abs. 4 Satz 8 und 9 UStAE.
Ausführlicher Beitrag s..
[i]Begriff der HeilbehandlungGemäß (BStBl 2012 I S. 682) sind Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen bei Menschen vorgenommen werden, soweit bei diesen ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht (vgl. auch ausführlich in Hättich/Renz, ).
[i]Ärztliche VerordnungDarüber hinaus regelt das BMF-Schreiben, dass für Leistungen aus der Tätigkeit von Gesundheitsfachberufen, wie z. B. Podologen, die Steuerbefreiung grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn die Behandlungen aufgrund ärztlicher Verordnung bzw. einer Verordnung eines Heilpraktikers oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden.
Als ärztliche Verordnun...