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Zollrecht | Anordnung einer Zollprüfung zur Ermittlung zollwertrechtlich zu berücksichtigender Lizenzzahlungen
Die Zollbehörden können die Geschäftsunterlagen geschäftlich mittelbar an einer Einfuhr beteiligter Personen prüfen, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Zollanmeldung zu überzeugen oder die für eine zutreffende rechtliche Behandlung des Einfuhrgeschäfts erforderlichen Angaben zu ermitteln. Mittelbar beteiligt ist ein Dritter, der eingeführte Waren (hier: Musik-CDs) von dem Importeur (oder einem zwischengeschalteten Dritten) erwirbt. Die Zollbehörden können bei ihm prüfen, ob er aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarungen mit dem Exporteur (oder einem zwischengeschalteten Dritten) verpflichtet ist, für die Nutzung in der Ware verkörperter Urheberrechte an diesen Lizenzgebühren zu zahlen. Als Prüfungsanlass reicht nach dem aus, dass nach der Leb...