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Grunderwerbsteuer | Pflegeverpflichtung des Grundstückskäufers als Gegenleistung
Als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung gilt auch eine Pflegeverpflichtung, die der Grundstückskäufer gegenüber dem Veräußerer im Grundstückskaufvertrag eingeht. Mit Verfügung vom 21. 2. 2014 erläutert die OFD Niedersachsen, mit welchen Werten diese Pflegeverpflichtungen steuerlich anzusetzen sind.