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Umsatzsteuer | Beendigung der Konzernbesteuerung mit Insolvenzeröffnung
Nach dem ist es ernstlich zweifelhaft, ob die Zusammenfassung mehrerer Personen zu einem Unternehmen durch die umsatzsteuerrechtliche Organschaft nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortbesteht. Dies gilt gleichermaßen für die Insolvenzeröffnung beim Organträger wie auch bei der Organgesellschaft.S. 1413
Die grundsätzlichen Bedenken des BFH knüpfen an den insolvenzrechtlichen Einzelverfahrensgrundsatz an, der es nicht rechtfertigt, mehrere selbständige Rechtsträger umsatzsteuerrechtlich wie einen Steuerpflichtigen zu behandeln. [i]Grundlagen „Umsatzsteuer in der Unternehmerinsolvenz“ NWB ZAAAE-26482 Im Streitfall wurde das Insolvenzverfahren für den Organträger und die bisherigen Organgesellschaften eröffnet und antragsgemäß Eigenverwaltung nach § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO angeordnet.