Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
FinMin Baden-Württemberg 11.03.2014 3-S 233 7/61, NWB 19/2014 S. 1410
Einkommensteuer | Aufwandsentschädigung für Landräte, Bürgermeister und Beigeordnete
Landräten, hauptamtlichen Bürgermeistern sowie den Beigeordneten steht eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe eines Prozentsatzes des festgesetzten Grundgehalts zu. Zur steuerlichen Behandlung der Dienstaufwandsentschädigungen nimmt das Stellung.