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BFH verwehrt Pharmaindustrie Steuerkorrekturen aufgrund Solidarbeitrag
Anfang 2002 zahlten die Arzneimittelhersteller einen Solidarbeitrag in Höhe von insgesamt 400 Mio. DM an die gesetzlichen Krankenkassen. In dem NWB UAAAE-60618 ging es um die umsatzsteuerlichen Auswirkungen des geleisteten Solidarbeitrags.
Hintergrund für die Entrichtung des Solidarbeitrags war ein starker Anstieg der Arzneimittelausgaben bei den Krankenkassen. Um dem entgegenzuwirken war zunächst geplant, die Herstellerpreise für bestimmte festbetragsfreie Arzneimittel in den Jahren 2002 und 2003 gesetzlich zu begrenzen. Dem trat der Verband forschender Arzneimittelhersteller e. V. entgegen. Er verpflichtete seine Mitglieder, einen Solidarbeitrag von insgesamt 400 Mio. DM bereitzustellen, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherungen zu konsolidieren. Im Gegenzug verzichtete der Gesetzgeber auf die Preisreglementierung.
Die Arzneimittelhersteller hatten für den Solidarbeitrag nach dem Verhältnis ihrer Arzneimittelumsätze im Geschäftsjahr 2000/2001 aufzukommen. Die Zahlungen erfolgten auf ein Treuhandkonto und wurden von dort an die gesetzlichen Krankenkassen verteilt. Die Beteiligung der Krankenkassen richt...