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Abgeordnetenpauschale – Beschwerde vor dem EGMR unzulässig?!
[i]Beschwerde soll für unzulässig erklärt worden seinNach einer Mitteilung der Geschäftsstelle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGRM) hat der EGMR am in Einzelrichterbesetzung entschieden, die Beschwerde unter der Beschwerdenummer 7258/11 zur Gewährung einer steuerfreien Kostenpauschale nur für Abgeordnete des Deutschen Bundestages für unzulässig zu erklären. Den Klägern liegt allerdings kein Volltext dieser Entscheidung vor. – Über den Verfahrensstand der Beschwerde und das geplante weitere Vorgehen der Kläger werden wir in einer der nächsten NWB-Ausgaben ausführlich berichten.