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Grunderwerbsteuer – Zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG Stellung genommen (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom , BStBl 2014 I S. 561 NWB XAAAE-61359).
Hintergrund:
Bei einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, gilt nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG die unmittelbare oder mittelbare innerhalb von fünf Jahren erfolgende Änderung des Gesellschafterbestands dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Die Vorschrift fingiert einen Erwerbsvorgang.
Im Einzelnen wird auf folgende Punkte näher eingegangen:
Personengesellschaften i. S. des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG,
vom Tatbestand erfasste Grundstücke,