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Einkommensteuer – Keine Abgeltungsteuer für Zinsen auf Gesellschafterdarlehen (FG)
Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster hat zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Abgeltungssteuersatzes für Zinsen auf Gesellschafterdarlehen (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 b EStG) Stellung genommen (; Revision zugelassen).S. 147
Hintergrund:
Seit 2009
unterliegen grds. alle Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer von 25 %. In
bestimmten Fällen wird für die Zinseinnahmen allerdings der oft höhere
persönliche Steuersatz fällig, so z. B. wenn sie von einer Kapitalgesellschaft
an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mindestens 10 % an der
Gesellschaft beteiligt ist (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 b EStG).
Sachverhalt:
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Abgeltungsteuer auf Zinsen anzuwenden ist, die eine GmbH-Gesellschafterin auf Darlehen erhält, die sie der GmbH eingeräu...