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Abgrenzung von stationärer/teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung
NWB-DokID: NWB GAAAE-52514)
Die Abgrenzung von stationärer, bzw. teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung bietet immer wieder – nicht zuletzt wegen der stetigen Zunahme des ambulanten Operierens im Krankenhaus – Anlass für Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern. Je nachdem, ob es sich um eine stationäre oder teilstationäre Behandlung einerseits oder eine ambulante Behandlung andererseits handelt, kommen unterschiedliche Vorschriften in Bezug auf die Abrechnung zur Anwendung. Im Übrigen stehen auch unterschiedliche Honorartöpfe für die Behandlungsmaßnahmen zur Verfügung. Die bisherige Rechtsprechung des BSG orientierte sich überwiegend an der geplanten, bzw. erforderlichen Aufenthaltsdauer ( Az.: B 3 KR 4/03 R; ). In der neuen Entscheidung des BSG stellt das Gericht nun zusätzlich darauf ab, in welchem Umfang ein Versicherter die Infrastruktur des Krankenhauses in Anspruch nimmt. Des Weiteren stellt das Gericht in seiner Entscheidung klar, dass es maßgeblich auf die Aufnahmeentscheidung, bzw. nach dem zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Kenntnis- und Wissenstand des behandelnden K...