Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 5 vom Seite 8

Die Pflichten des Zahnarztes nach Beendigung des Behandlungsvertrages

Dr. Hansjörg Haack

Die Entscheidung des OLG steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung und bestätigt abermals, dass der Behandlungsvertrag des (Zahn-)Arztes ein Dienstvertrag ist und dass das Dienstvertragsrecht eine Sondermaterie ohne Gewährleistungsrecht sei und daher für die Mängelhaftung nur in bestimmten engen Grenzen den Weg des Schadensersatzes neben der Leistung zulasse, § 280 Abs. 1 BGB. In der Entscheidung wird deutlich, dass im Falle der Schlechtleistung bei abgeschlossenem Behandlungsverhältnis weder ein Recht noch eine Pflicht zur Nacherfüllung bestehen kann. Das OLG betont, dass der Patient den Behandlungsvertrag auch jederzeit ohne Kündigungsgrund beenden kann. Ebenso kann er mangels Vertrauen in die Fachkunde des Arztes dessen Nachbesserungsvorschlag ablehnen. Da der (Zahn-)Arzt Dienste schuldet, kann er insoweit nicht wegen Leistungsmängeln auf Nachbesserung in Anspruch genommen werden.

Zum Sachverhalt:

Der Beklagte war von April bis September 2007 Patient des klagenden Zahnarztes, der mehrere Zähne mit neuem Zahnersatz versorgte. Die abschließende Rechnung des Klägers beglich der Beklagte bis auf einen geringen Teil. Dieser Restbetrag war zunächst Gege...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen