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Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen für Kinderbetreuung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-62170 Arbeitgeberleistungen für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen können steuerfrei sein, wenn diese „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden. Laut BFH (, BStBl 2013 II S. 395, und , BStBl 2013 II S. 398) darf der Arbeitnehmer auf die Leistung keinen Rechtsanspruch haben. Im Gegensatz dazu hält das BMF im Wesentlichen nur Gehaltsumwandlungen für schädlich. Weiterhin enthält § 3 Nr. 33 EStG keine Legaldefinition des Begriffs „Betreuung“. Der BFH hat sich für eine weite Auslegung dieses Begriffs entschieden, ist aber in seiner Auslegung hinter den Vorgaben der Bildungs- und Erziehungspläne der Bundesländer für frühkindliche Bildung zurückgeblieben.
Ausführlicher Beitrag s..
Vorteile der Steuerbefreiung von Kinderbetreuungsleistungen
[i]Zuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG ist steuer- und sozialversicherungsfrei und der Höhe nach unbegrenztNach § 3 Nr. 33 EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei. Im Gegensatz zu § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG sieht diese Ste...