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Bilanzierung | Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Abzinsung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen richtet sich gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 2 EStG nach dem Zeitraum bis zur erstmaligen Erfüllung der Bestandspflegepflicht. Diesen hat der Steuerpflichtige darzulegen und mit Stichproben zu belegen (Fortentwicklung der Rechtsprechung in den , BStBl 2012 II S. 856; NWB OAAAD-93743 und NWB YAAAD-93744). (2) Steht fest, dass der Steuerpflichtige vertraglich zur weiteren Betreuung der von ihm vermittelten Versicherungsverträge verpflichtet ist und auch [i]Berechnungsprogramm „Rückstellungen – Berechnung gemäß Steuer- und Handelsrecht“ NWB AAAAE-22254 tatsächlich entsprechende Nachbetreuungsleistungen erbracht hat, scheitert die Bildung der Rückstellung zw...