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Änderungen beim Ort der Dienstleistung für Telekommunikation, Rundfunk, Fernsehen ab 1. 1. 2015
[i]Steuer & Zoll News der Europäischen KommissionAb dem werden Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen immer im Land des Dienstleistungsempfängers besteuert
unabhängig davon, ob es sich bei dem Dienstleistungsempfänger um ein Unternehmen oder einen Verbraucher handelt
unabhängig davon, ob der Dienstleistungserbringer seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat.
[i]Heuser, BBK 4/2014 S. 197; Huschens, NWB F. 7 S. 7063Hintergrund ist das Mehrwertsteuerpaket 2010, wodurch zum erneut Änderungen beim Ort von Dienstleistungen erfolgen. Eine Übernahme der entsprechenden Vorschriften in das deutsche Umsatzsteuergesetz muss noch in diesem Jahr erfolgen.
[i]Künftig: Wohnsitz des privaten EndabnehmersBetroffen ist die Besteuerung der Umsätze für Dienstleistungen der Bereiche Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen sowie elektronische Dienstleistungen an private Endabnehmer mit Wohnsitz im EU-Ausland. Diese Dienstleistungen werden künftig nicht mehr am Ort des leistenden Unternehmers, sondern am Wohnsitz des privaten Endabnehmers umsatzbesteuert. Damit müsste sich der leistende Unternehmer grundsätzlich in jedem einzelnen Land, in dem er Leistungen an Privatpersonen erbringt, umsatzsteuerlich registrieren lassen und dort gegebenenfal...