Körperschaftsteuer/Einkommensteuer: Ermittlung
des Teilwertes einer verdeckten Einlage in Form eines Forderungsverzichts
Leitsatz
1. Der durch den Forderungsverzicht
eines Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft bei dieser entstehende
Gewinn ist in Höhe des Teilwertes der Forderung zu neutralisieren,
wenn der Verzicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst war.
2. Zur Ermittlung des Teilwerts
einer gegen eine Kapitalgesellschaft gerichteten Forderung der Muttergesellschaft
ist zunächst vom Vermögensstatus der Tochtergesellschaft laut Handelsbilanz
auszugehen. Ist die Gesellschaft bilanziell überschuldet, ist zu
prüfen, ob eine wirtschaftliche Überschuldung vorliegt oder ob die
bilanzielle Überschuldung durch stille Reserven ausgeglichen wird.
3. Der Teilwert einer Forderung
kann sich auch aus der zu erwartenden künftigen Entwicklung der
Zahlungsfähigkeit etwa aufgrund einer positiven Gewinn- und Liquiditätsprognose
ergeben. Ist der Marktzins höher als der vereinbarte Zinssatz, ist
der Nennwert der Forderung in Höhe der Zinssatzdifferenz für die
Zeit zwischen Verzicht und voraussichtlicher Tilgung abzuzinsen.
4. Schließlich ist bei der
Ermittlung des Teilwerts einer Gesellschafterforderung die funktionale
Bedeutung der schuldenden Tochterkapitalgesellschaft für den Gesamtkonzern
zu berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GmbH-StB 2014 S. 207 Nr. 7 EAAAE-62077
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 12.02.2014 - 6 K 203/11
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