Eine
Entschädigungszahlung für die Aufgabe eines langfristigen Geschäftsmietvertrages
führt dann nicht zu einem gewerbesteuerfreien Betriebsaufgabegewinn,
wenn der Steuerpflichtige zwar in zeitlichem Zusammenhang hiermit
seinen Gewerbebetrieb an eine ihm gehörende GmbH veräußert, den
Betrieb aber in einem anderen Mietobjekt hätte fortsetzen können,
dies aber aus gesundheitlichen Gründen unterlassen hat.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1009 Nr. 12 GAAAE-62072
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 06.02.2014 - 2 K 129/13
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