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NWB BB 5/2014 S. 132

Verpackungsverordnung: Erklärungsfrist unbedingt beachten

Unternehmen, die nach der Verpackungsverordnung zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung für 2013 verpflichtet sind, müssen diese bis Anfang Mai 2014 im Verpackungsverordnungs-Register hinterlegen. Betroffen sind Betriebe, die bestimmte Mengen an Glas, Papier, Kunststoffen oder Metallen verarbeiten, die an private Endverbraucher gehen, oder Unternehmen, die zur Abgabe aufgefordert werden. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.

Hinweis

Mehr Informationen zur Verpackungsverordnung z. B. unter www.ihk-ve-register.de.

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