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BStBK legt Hinweise zur Bewertung von KMU vor
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich seit etwa zwei Jahren mit dem IDW intensiv zu den Besonderheiten der Bewertung von KMU nach IDW S1 ausgetauscht. Die Ergebnisse hat sie nun in einem 16-seitigen Paper festgehalten. Eine entscheidende Neuerung besteht darin, bei der Prognose zukünftiger finanzieller Überschüsse zu unterscheiden, ob die Ertragskraft des betrachteten Unternehmens vollständig oder nur partiell bzw. temporär übertragbar ist. Eine partiell übertragbare Ertragskraft mindert den Wert eines Unternehmens und liegt z. B. vor, wenn der Eigentümer-Unternehmer das Unternehmen als (Haupt-)Leistungserbringer maßgeblich prägt und seine Tätigkeit den wesentlichen Bestimmungsfaktor für den Unternehmenserfolg darstellt.
Die Hinweise können Sie unter www.bstbk.de (Suche: „Bewertung“) herunterladen.