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NWB BB 5/2014 S. 133
Online-Handel: Auch für B-Waren gilt Gewährleistung
Auch für B-Waren, also z. B. nicht original verpackte Produkte, müssen Online-Händler eine Gewährleistung von zwei Jahren geben, da B-Ware wie Original-Ware behandelt werden muss (vgl. hierzu ).