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Insolvenzrecht: Zweite Chance für finanziell angeschlagene, aber rentable Unternehmen
Am wurde eine Empfehlung der EU-Kommission angenommen. Hierbei ging es um die einheitliche Gestaltung des einzelstaatlichen Insolvenzrechts zur frühzeitigen Umstrukturierung von angeschlagenen, aber potenziell rentablen Unternehmen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens Unternehmen die Möglichkeit einer Umstrukturierung frühzeitig und kostengünstig zu ermöglichen. Um den Plan der Umstrukturierung zu ermöglichen, sollen Schuldner einen befristeten Gläubigerschutz von bis zu vier Monaten erhalten, damit der Umstrukturierungsplan angenommen werden kann. Dieser Gläubigerschutz soll maximal auf zwölf Monate verlängerbar sein. Dadurch sollen die Interessen der Schuldner und auch der Gläubiger berücksichtigt werden, um dem Unternehm...