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IWB Nr. 8 vom Seite 281

Die Position von EU-Kommission und EuGH zu steuerlichen Beihilfen

Dr. Klaus von Brocke und Andreas Wohlhöfler

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 287Der Beihilfebegriff im europäischen Recht ist eher weit auszulegen und umfasst daher auch Steuervergünstigungen. Dies ergibt sich aus Art. 107 Abs. 1 AEUV. Die Betrachtung von steuerrechtlichen Maßnahmen durch die EU-Kommission im Lichte des Beihilferechts ist dabei nicht neu. Die jüngsten Stellungnahmen der Kommissare für Wettbewerb sowie für Steuern und Zoll zeigen, dass sich die Tätigkeit der Kommission auf dem Gebiet der Steuern intensiviert. Da die finanziellen Auswirkungen drastisch sein können, liegt der Fokus auf der materiellen Thematik rechtswidriger steuerlicher Beihilfen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Wesentliche Aspekte steuerlicher Beihilfen

[i]Bestandsschutz für bestehende Beihilfen Bei den Beihilfen ist die Unterscheidung in sog. neue und bestehende Beihilfen vorzunehmen. Entsprechend der negativabgrenzenden Definition sind alle Beihilfen, die nicht als bestehende zu qualifizieren sind, neue Beihilfen. Die bestehenden Beihilfen sind insbesondere solche Maßnahmen, für die eine Rückforderung wegen des Eintritts der Verjährung ausgeschlossen ist. Diese bestehenden Beihilfen unterliegen dabei der sog. Repressivkontrolle. Die Kommission überprüft laufend in Zusa...

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