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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 09 | Gebäudekosten: Keine Aufwandseinlage bei Photovoltaikanlagen

Wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einer im Übrigen privat genutzten Halle betrieben, können nach einem aktuellen Urteil des BFH keine anteiligen Gebäudekosten als Betriebsausgaben im Wege der sog. Aufwandseinlage bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte des Betriebs „Stromerzeugung” berücksichtigt werden. Es fehlt an einem sachgerechten Aufteilungsmaßstab.

Eine wichtige einkommensteuerliche Frage im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen hat jetzt der Bundesfinanzhof geklärt. Es geht um Aufwendungen, die durch die betrieblich veranlasste Nutzung von eigenen betriebsfremden Wirtschaftsgütern entstehen. Das Schlagwort lautet: Aufwandseinlage .

Im Streitfall wurde eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einer im Übrigen privat genutzten Halle betrieben. Der für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb zuständige III. Senat des BFH hat entschieden: In diesem Fall können keine anteiligen Gebäudekosten als Betriebsausgaben im Wege der Aufwandseinlage berücksichtigt werden – bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte aus der Photovoltaikanlage.

Die Richter begründen dies damit, dass es an einem sachgerechten Aufteilungsmaßstab fehle. Insbeson...

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