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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 05 | Körperschaftsteuer: Unterjähriger Hinzuerwerb von Anteilen

Im Hinblick auf die ab neu eingeführte Steuerpflicht für Streubesitzdividenden gilt nach § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG der Erwerb einer Beteiligung von mindestens 10 % im Laufe des Jahres als zu Beginn des Kalenderjahres erfolgt. Nach den Erörterungen der Referatsleiter für die Körperschaftsteuer der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder setzt dies den Erwerb eines Anteilspakets von mindestens 10 % durch einen einzelnen Erwerbsvorgang voraus.

In unserer März-Ausgabe 2014 hatten wir Sie über wichtige Neuerungen bei den Steuererklärungen für 2013 informiert. Bei der Körperschaftsteuer hatten wir Sie mit der neuen Steuerpflicht für Dividenden aus Streubesitz vertraut gemacht. Die Oberfinanzdirektion aus Frankfurt am Main hat hierzu jetzt offene Fragen geklärt. Und zwar, was einen Spezialaspekt angeht: den Hinzuerwerb von Anteilen im Laufe des Jahres.

Der Grundsatz lautet: Gewinnausschüttungen von Gesellschaften, an denen eine unmittelbare Beteiligung von unter 10 % besteht, sind seit dem in vollem Umfang steuerpflichtig bei der Körperschaftsteuer.

Für die Frage, ob eine Beteiligung von mindestens 10 % besteht, ist eigentlich auf die B...

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