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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 21 | Riester-Rente: Förderung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Nach Meinung der Finanzverwaltung sind u.a. Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen von der unmittelbaren Riester-Förderung ausgeschlossen. Nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde muss der BFH klären, ob diese Einschätzung zu pauschal und restriktiv ist. Kommt der BFH zu dem Ergebnis, dass die Verwaltungspraxis gegen das Grundgesetz verstößt, würde sich der Kreis der unmittelbar Förderberechtigten erheblich erweitern.

Nicht alle Steuerpflichtigen erhalten die unmittelbare und damit volle Riester-Förderung. Sprich die Zulage und – falls günstiger – den Sonderausgabenabzug. So sind nach Meinung der Finanzverwaltung die Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen ausgeschlossen. Sie werden allenfalls mittelbar gefördert, wenn der Ehegatte die Voraussetzungen für eine unmittelbare Förderung erfüllt. Ob diese Einschätzung zu pauschal und restriktiv ist, wird demnächst der X. Senat des Bundesfinanzhofs klären. Nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde wird die Revision in München geführt unter dem Aktenzeichen .

Wie ernst die Finanzverwaltung das Thema nimmt, zeigt sich daran, dass zwischenzeitlich das Bundesfina...

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