Wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei wiederholter Bekanntgabe mehrerer Bescheide in jeweils nur einem Kuvert und
Bestreiten jeweils nur des Empfangs eines der in dem Kuvert enthaltenen Bescheide
Leitsatz
1. Bestreitet ein Steuerpflichtiger, einen durch einfachen Brief versandten Verwaltungsakt überhaupt bekommen zu haben, obliegt
dem FA der volle Beweis über den Zugang; ein Nachweis nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweis (prima-facie-Beweis) des Zugangs
eines schriftlichen Steuerverwaltungsaktes reicht dabei nicht aus. Eine Beweiserleichterung zugunsten des FA besteht grundsätzlich
auch nicht für den Fall, dass Verhältnisse gegeben sind, die den Zugang von Postsendungen bei normalem Postablauf nicht gewährleisten.
2. Bestimmte Verhaltensweisen eines Steuerpflichtigen können aber innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung eines
Steuerbescheids im Zusammenhang mit dem Nachweis der Absendung unter Berücksichtigung der hohen Wahrscheinlichkeit, dass ein
abgesandtes Schriftstück seinen Empfänger auch erreicht, im Wege der freien Beweiswürdigung dahingehend gewürdigt werden,
dass trotz des Bestreitens von einem Zugang eines Steuerbescheids auszugehen ist.
3. Für den tatsächlichen Zugang eines Bescheides kann sprechen, dass der Zugang eines vom FA im gleichen Kuvert versendeten
weiteren Bescheide nicht bestritten wurde, dass der Steuerpflichtige die Abbuchung der in den Bescheiden nachgeforderten Steuerbeträge
von seinem Konto ohne eine Reaktion hingenommen hat und dass der gleiche Sachverhalt (Bekanntgabe mehrerer Bescheide in einem
Bescheid, angeblicher Erhalt nur eines Bescheids) beim Steuerpflichtigen wiederholt vorgefallen ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2014 S. 209 Nr. 7 DStR 2015 S. 11 Nr. 28 DStRE 2015 S. 1137 Nr. 18 EFG 2014 S. 888 Nr. 11 Ubg 2015 S. 621 Nr. 10 CAAAE-61486
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