Pflicht zur Vornahme monatlicher Summenziehungen durch Einnahme-Überschussrechner
Leitsatz
Ein Einnahme-Überschuss-Gewinnermittler ist nicht lediglich zur geordneten Sammlung seiner Eingangs- und Ausgangsbelege verpflichtet.
Gegen die Aufbewahrungs- und Vorlagepflicht für solche Unterlagen, die zum Verständnis und zur Überprüfung der steuergesetzlichen
Aufzeichnungspflichten von Bedeutung sind, wird verstoßen, wenn lediglich Ein- und Ausgangsrechungen, Bank- und Kassenbelege
sowie Nachweise über den Zahlungsein- und -ausgang ohne regelmäßige monatliche Summenziehungen vorgelegt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAE-61482
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.11.2011 - 5 K 5045/07
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